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Informationen über die Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Die zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland sind gemäß Sozialgesetzbuch V (SGB V, § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. Die aktuellen Qualitätsberichte für das Berichtsjahr 2008 (jeweils in PDF- und in datenbankfähigem Format) müssen von den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bis zum 30. September 2009 im Internet veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der nachgelieferten Angaben der externen vergleichenden Qualitätssicherung („BQS-Daten“) sowie von ergänzten/korrigierten Qualitätsberichten erfolgt bis zum 31. Januar 2010.

Die AOK kommt ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 zur Veröffentlichung der Qualitätsberichte durch den „Krankenhausnavigator der AOK auf Basis der Weissen Liste“ nach.

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