
In Deutschland können rund zwei Millionen Menschen wegen Krankheit oder Behinderung die alltäglichen Aufgaben nicht mehr selbstständig meistern. Die 1995 eingeführte soziale Pflegeversicherung soll das Risiko der Hilfsbedürftigkeit zumindest teilweise abfedern.
Zahlen und Fakten zur sozialen Pflegeversicherung in Deutschland (http://www.aok-bv.de/gesundheit/pflege/index_00631.html)
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Träger der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Sie sind jeweils unter dem Dach der entsprechenden Krankenkassen angesiedelt. Privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen einen vom Einkommen abhängigen Beitrag an ihre Pflegekasse. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 2009 bundeseinheitlich 1,95 Prozent bzw. für Kinderlose (23 bis 65 Jahre) 2,2 Prozent.
Bevor Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, muss der Pflegebedürftige einen entsprechenden Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Die beauftragt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), den Betroffenen zu untersuchen und je nach festgestelltem Pflegeaufwand eine von drei Pflegestufen (http://www.aok-bv.de/gesundheit/pflege/index_00632.html) vorzuschlagen. Diese richtet sich ausschließlich an den zeitlichen Anforderungen für die Pflege aus. Als pflegerische Leistungen gelten Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Im Rahmen der Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 erstmals seit ihrer Einführung 1995 angehoben. Für die Jahre 2010 und 2012 sind zwei weitere Anhebungsstufen vorgesehen. Danach werden die Leistungen alle drei Jahre an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.
Fachinformationen für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste bietet die AOK im Gesundheitspartner-Portal der AOK (http://www.aok-gesundheitspartner.de/bundesverband/pflege/)
Pflegebedürftige und deren Angehörige finden Informationen zur Pflegeversicherung im Versichertenportal der AOK (http://www.aok.de/bundesweit/pflege/pflege-482.php)